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Klasse A1
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit; nicht mehr als 125cm3, nicht mehr als 11kW für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt.
Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.