Sie sind hier:
Startseite
» Ausbildungsklassen
Klasse AM
Mopeds (bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fallen bisher nicht unter die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen. Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM und Mindestanforderungen an die Prüfung wird, verbunden mit einer umfassenden Fahrschulausbildung, die Verkehrssicherheit weiter verbessert. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen.
Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.